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Mattia Christen, 2006 | Dornach, SO
In meiner Maturaarbeit untersuche ich, inwiefern der Schweizer Staat seiner Pflicht in der Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen an Jenischen gerecht wurde. Im Abgleich der Ergebnisse aus Experteninterviews, Recherche und einem Fallbeispiel mit den Joinet/Orentlicher-Prinzipien (JOP) zeigte sich, dass die Arbeit der Schweizer Behörden lückenhaft und unzureichend ist. Folgen der Verbrechen konnten nur bedingt eingedämmt werden; Sie zeigen sich im Leben von Opfern und ihren Nachkommen sowie der aktuellen Situation der jenischen Minderheit. Die Arbeit stellt die erste erfolgreiche Analyse der Aufarbeitung des Schweizer Staats dar und erhält besondere Aussagekraft durch Einbezug der JOP als internationaler Massstab der Vergangenheitsarbeit.
Fragestellung
Inwiefern ist die Schweizer Aufarbeitung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit an den Jenischen im Abgleich mit den Joinet/Orentlicher Prinzipien (JOP) verbesserungsbedürftig?
Methodik
Um zu einer differenzierten Antwort auf die Leitfrage zu gelangen, kombinierte ich Recherche und Experteninterviews mit der persönlichen Geschichte und Perspektive meiner betroffenen Familie. So erlangte ich einen allgemeinen Überblick und konkrete Einsichten, die ich mittels Fallbeispiel kontextualisieren und einordnen konnte. Als Experten zog ich ExponentInnen zweier jenischer Organisationen und Co-Autor des Rechtsgutachtens Daniel Rüfli bei. Der Austausch orientierte sich an einem Fragebogen mit dem Ziel, ihre Einschätzung über die Aufarbeitung und ihre Zusammenarbeit mit Behörden zu erhalten. Die Geschichte meiner Urgrossmutter, Grossmutter und Mutter wurde mit der Befragungsmethodik «Oral History» rekonstruiert, welche bewusst Raum für Abschweifungen und spontane Themen bietet. Die so erlangten Informationen wurden in der Auswertung mit den JOP abgeglichen. Diese gelten seit ihrer Formulierung 1999 für die UNO als international anerkannter Standard für umfassende Vergangenheitsarbeit nach schweren Menschenrechtsverletzungen.
Ergebnisse
Trotz Bemühungen der Behörden zeigt die bisher geleistete Aufarbeitungsarbeit markante Lücken, die sich auf das Leben der Betroffenen und die weitere Aufarbeitung auswirken. Angesichts der historischen Forschung betrifft das hauptsächlich die Systematik der Zwangssterilisationen und Aspekte der Kindswegnahmen und Verfolgung in Kantonen und Gemeinden durch Behördenvertreter als Mittäter. Der grösste Mangel ist das gänzliche Fehlen einer amtlichen Strafverfolgung der Täter, das der unzureichenden und spät begonnenen juristischen Aufarbeitung geschuldet ist. Die Wiedergutmachung war in finanzieller Hinsicht erfolgreich; Kritik an der mangelhaften Entschuldigung des Bundes ist jedoch berechtigt. Bis heute fehlt es der jenischen Minderheit an essenziellen Stand- und Durchgangsplätzen, um ihren Lebenswandel sicherzustellen. In der Arbeit bleibt offen, ob Opfer adäquaten Rechtsschutz erhielten und ob man betroffene Institutionen angemessen reformierte. Zusammenfassend sind von zwölf Kriterien der JOP zwei vollständig erfüllt, sechs unzureichend erfüllt und zwei nicht erfüllt. Zwei Kriterien bleiben im Rahmen dieser Arbeit unbeantwortet.
Mögliche Ursachen sind die Passivität der Schweizer Regierungen auf allen föderalen Ebenen, welche wohl in einer Kombination von Selbstschutz, Unwissen und der bestehenden Stigmatisierung der Jenischen gründet, sowie der Föderalismus, der das Ergreifen von Massnahmen und die Verantwortungsübernahme durch einzelne Kantone stark erschwert.
Diskussion
Die Fragestellung der Arbeit lässt sich klar beantworten: Die Aufarbeitung ist unzureichend und weiterzuführen. Die Methodik war dabei zielführend. Durch die Kombination von Recherche, Experteninterviews und der Geschichte der Betroffenen gelang es, ein mehrdimensionales Bild des Sachverhalts zu zeichnen. Es fehlt jedoch eine ausdrückliche Stellungnahme der aufarbeitenden Behörden, deren Sicht nur indirekt über die Webseite des Bundesamts für Justiz zur Aufarbeitung einfliesst, da Daniel Rüfli zwar als aufarbeitendes Organ im Auftrag des Bundes arbeitete, sich in seiner Beurteilung jedoch als unabhängig versteht. Die JOP eigneten sich im vorliegenden Fall für die umfassende Bewertung der Vergangenheitsaufarbeitung.
Schlussfolgerungen
Die Aufarbeitung ist weiterzuführen. Da die Schliessung des «Hilfswerks» und damit die Verfolgung der Jenischen bereits mehr als 50 Jahre zurückliegt, ist es klar, dass viele Lücken nicht befriedigend geschlossen werden können. Es ist in Zukunft zu untersuchen, welche Massnahmen den Opfern und ihren Nachkommen heute den meisten Nutzen und Versöhnung bringen.
Würdigung durch den Experten
Dr. Thomas Gees
Die Arbeit überzeugt durch ihre interdisziplinäre Anlage, indem sie historische Analyse mit völkerrechtlichen Kriterien (Joinet/Orentlicher) verbindet und die Aufarbeitung der Jenischen kritisch daran misst. Besonders hervorzuheben ist der einfühlsame Umgang mit der eigenen Familiengeschichte, der wissenschaftliche Distanz und persönliche Betroffenheit überzeugend austariert. Mattia Christen zeigt ein ausgeprägtes Gespür für Fragen der Gerechtigkeit, die er differenziert und reflektiert analysiert.
Prädikat:
Bronze
Gymnasium Münchenstein, Münchenstein
Lehrerin: Isabelle Bopp
